Baukindergeld

Alles was Sie jetzt wissen müssen

lichtkunst.73  / pixelio.de

lichtkunst.73 / pixelio.de

Wer demnächst sein Eigenheim bauen oder kaufen möchte und dazu noch Kinder hat, kann  vom Baukindergeld profitieren. 1.200 Euro pro Kind und Jahr gibt der Staat über 10 Jahre hinweg dazu – das sind in Summe 12.000 Euro pro Kind. Als staatlicher Zuschuss muss das Baukindergeld nicht zurückgezahlt werden.
Ausgezahlt wird es von der KfW das Förderbudget  wird vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) bereitgestellt.

Am 18. September fiel der Startschuss . Das Baukindergeld soll über drei Jahre hinweg bis zum 31.12.2020 beantragt werden können.
Drei Jahre sind nicht gerade eine lange Zeit, wenn es um Hausbau, Immobiliensuche und Familienplanung geht. Schauen Sie schon jetzt, ob und wann das Baukindergeld für Sie in Frage kommt.

Wofür gibt es das Baukindergeld?

Gefördert wird der Ersterwerb einer selbst bewohnten Immobilie, egal ob Neubau oder Eigenheim im Bestand und unabhängig davon, ob es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung handelt.
Das Baukindergeld kommt für Eigenheimkäufe in Frage, die seit dem 1. Januar 2018 getätigt wurden. Bei Neubauvorhaben ist entscheidend, dass die Baugenehmigung nach dem 31.12.2017 erteilt wurde.

Gezahlt wird nicht, wenn Familien bereits im Eigenheim wohnen und das Baukindergeld beantragen, um in ein neues Haus zu ziehen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein gefördertes Haus oder die geförderte Wohnung vermietet werden, wird die Baukindergeld-Zahlung eingestellt.

Wer darf das Baukindergeld beantragen?

Familien mit mindestens einem Kind – angerechnet werden Kinder, die bei Antragstellung jünger als 18 Jahre sind. Familiennachwuchs nach Antragstellung wird allerdings nicht rückwirkend berücksichtigt. Dafür gilt eine Einkommensgrenze für das zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen der Familie: 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind dürfen nicht überschritten werden.

Ab wann gibt es das Baukindergeld?

Programmstart war am 18. September 2018. Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt und gilt somit für Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen ab 01.01.2018. Der Antrag auf Baukindergeld darf allerdings erst nach Einzug ins neue Zuhause gestellt werden.

Gibt es regionale Unterschiede?

Das Baukindergeld kann bundesweit beantragt werden, ganz unabhängig vom Wohnort oder Bauplatz.  Häuslebauer in Bayern können sich auf das landeseigene Baukindergeld Plus und eine Eigenheimzulage freuen. Mit Landesmitteln stockt die bayerische Landesregierung den staatlichen Zuschuss so auf. Mit zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind erhöht sich das „Baukindergeld Plus“ auf jährlich 1.500 Euro – nach 10 Jahren auf insgesamt 15.000 Euro.

Hier kann das Baukindergeld Plus in Bayern bald beantragt werden:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/baukindergeld/

Zusätzlich können Familien von der bayerischen Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro profitieren – diese wird auch an Kinderlose ausgezahlt. Eine Förderung ist möglich, wenn für das Objekt die baurechtliche Genehmigung nach dem 30.06.2018  erteilt bzw. ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde. Dass vielleicht weitere Bundesländer folgen, wäre wünschenswert und ist nicht ausgeschlossen.

Hier kann die Eigenheimzulage für Bayern beantragt werden:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/

 

Weiterlesen

Das Baukindergeld ist umstritten. Klar, wer davon profitieren kann, sollte es nutzen. Doch bewirkt es wirklich, dass sich gerade die Familien ein Eigenheim leisten können, die sonst auf die „eigenen vier Wände“ verzichten müssten? Bringt es wirklich die erhoffte Entspannung auf dem Wohnungsmarkt oder wird die Situation dadurch sogar verschärft? Was ist mit Baukosten, Bauqualität und Energiestandards? Und ist es überhaupt sinnvoll, mehr und mehr freie Fläche als Bauland auszuweisen? Die Presse hat all diese Fragen ins Auge gefasst. Links zu einigen der Beiträge finden Sie anbei:

Frankfurter Allgemeine Zeitung
„ Für wen lohnt sich das neue Baukindergeld“
Unterschiedliche Regionen – verschiedene Baukosten, Grundstücks- und Immobilienpreise. Wie weit das Baukindergeld in den verschiedenen Regionen reicht, hat die FAZ nachgerechnet.
Die Zeit

Eine Kolumne von Petra Pinzler „Noch mehr Steingärten am Stadtrand“
„Die Baupolitik der Bundesregierung ist sozial ungerecht, ökologisch katastrophal und ein Rückfall in die 1970er-Jahre. Dabei gibt es innovative Wohnkonzepte hierzulande.“

Handelsblatt
Das Baukindergeld fördert vor allem gutsituierte Familien
Eine neue DIW-Studie bestätigt den Verdacht: Familien mit höheren Einkommen nehmen das Baukindergeld gern mit, die mit niedrigerem erreicht es nicht.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert