Was macht das neue GEG? Was ist der aktuelle Stand?
Seit mehreren Jahren ist das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) nun schon in der politischen Diskussion. Das neue GEG soll alle gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gebäude zu Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien regeln. Dazu sollen die bisher geltenden Vorschriften, die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammengeführt werden.
Zielsetzung ist es, den Neubau sowie die Modernisierung sowohl energetisch als auch wirtschaftlich zu erleichtern. Anstoß für das GEG als ordnungsrechtlicher Rahmen ist eine schrittweise Einführung des Neubaustandards von „Niedrigstenergie“-Gebäuden. Doch ausgerechnet diese Forderung der EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie bleibt momentan (zunächst) unberücksichtigt, obwohl sie schon in wenigen Wochen in nationales Recht umzusetzen ist.
Der Bundestagsbeschluss über das GEG ist fürs Frühjahr zu erwarten. Bis dahin soll es dem Vernehmen nach noch eine Anhörung zu dem Gesetz geben. Vor allem diese Punkte stehen momentan zur Diskussion: