Ob Bauherr oder Hauseigentümer, 2016 gibt es einiges Neues zu beachten. Damit Sie die wichtigsten Änderungen zum Thema Umweltbewusst Bauen gleich auf dem Schirm haben, was es z.B. mit der Verschärfung der EnEV auf sich hat, mit welchen Fördermöglichkeiten Bauherren ab April rechnen können und welche Heizungen ein Energieeffizienzlabel erhalten, hier ein guter Überblick für Sie:
Höhere EnEV-Anforderungen an Neubauten
Wer neu baut, muss sich seit 1. Januar 2016 an erhöhte gesetzliche Anforderung halten. Mit Jahresbeginn trat die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen ändern sich vor allem zwei Kriterien:
- Um 25 Prozent sinkt der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung.
- Um ca. 20 Prozent sinkt der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle.
Alles zur EnEV, deren Änderungen und für wen eventuell auch noch die alten Anforderungen ausreichen: www.enev-online.com/news/13.11.02_enev_2014_ab_2016_verschaerfte_anforderungen_betroffene_bauvorhaben.htm
Der BSB rät Bauherren: Gestaltungsspielräume der EnEV nutzen.
Der Bauherrenschutzbund weiß: „Bauen muss nicht zwangsläufig teurer werden – es gilt, die vorhandenen technischen Möglichkeiten sinnvoll zu kombinieren, um ein energiesparendes Gesamtkonzept zu entwickeln.“
Jeder Bauherr sollte sich informieren und mit entscheiden. „Anlagentechnik und Gebäudehülle sind die zwei wichtigen Felder, sie beeinflussen und bedingen sich wechselseitig. Der Gesetzgeber lässt dem Bauherren Spielraum, um unterschiedliche Akzente in der Ausgestaltung von Wärmeschutz und Anlagentechnik zu setzen.“ Also mitentscheiden, wenn es um die Auswahl des Energieträgers, der Heizung, der Lüftung, der Dämmung von der Bodenplatte über die Außenwänden bis zum Dach und auch der Fenster geht.
„Zwischen Dämmung der Gebäudehülle einerseits und dem eingesetzten Energieträger und der damit verbundenen Anlagentechnik andererseits bestehen enge Wechselbeziehungen.“ Fakt ist: Je weniger Energie über gut gedämmte Außenbauteile verloren geht, desto weniger Heizenergie brauchen wir. Nicht vergessen: Zur Gebäudehülle zählt auch die Bodenplatte.
Wer mehr für die Dämmung der Gebäudehülle tun, kann mit Öl und Gas heizen. Mit der Nutzung erneuerbarer Energien reduzieren sich die Anforderungen an die Dämmung der Gebäudehülle.
KfW ändert das Neubauprogramm
Auch die staatliche Neubauförderung wird an die nun strengere EnEV angepasst. Zum 1. April 2016 will die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ entsprechend neu aufstellen. Die Änderungen im Überblick:
Die KfW-Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“ wird eingestellt. Anträge können noch bis zum 31.03.2016 gestellt werden. Gefördert werden ab April die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und das neue KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Die Förderung wird in Form eines staatlich zinsverbilligten Kredits vergeben. Auf den Kreditbetrag wird ein Tilgungszuschuss eingeräumt, so muss nicht der gesamte Betrag zurück gezahlt werden. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
Neues bei Wohnimmobilienkrediten und beim Bauvertragsrecht
Der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen soll verbessert werden. Dazu muss die Bundesregierung bis 21. März 2016 eine entsprechende EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen. In einer Pressemitteilung der Bundesregierung heißt es: „Die Informationspflichten bei der Kreditvergabe werden verbessert. Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen.“
Auch das Bauvertragsrecht soll 2016 reformiert werden. Das Ziel: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Käufer und Bauherrn. Noch befindet sich der Reformentwurf im parlamentarischen Verfahren. Die Neuregelungen sollen unter anderem die Bauunterlagen vor Beginn der Verhandlungen, eine verbindliche Angabe über den Zeitpunkt der Fertigstellung in der Baubeschreibung und Rechtssicherheit bei der Abnahme betreffen.
Energieeffizienzlabel für alte Heizungen und Lüftungsanlagen
Seit 1. Januar 2016 gibt es für alte Heizungen und Lüftungsanlagen ein Effizienzlabel, das Verbraucher zum Energiesparen und zum Austausch motivieren soll. Das im 1. Jahr freiwillige Etikett wird ab 2017 verpflichtend vom Schornsteinfeger auf dem Heizkessel anzubringen sein. Kennzeichnungspflichtig werden zunächst Heizungen, die älter als 29 Jahre sind.