Förderspezial Teil 1 – Heizung oder Wärmedämmung, was wird besser gefördert?

Bild von mohamed Hassan von Pixabay

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – was steckt dahinter?

Die Förderanträge zur Wärmedämmung machten 2020 nur knapp 20 Prozent der Anträge für Heizungsförderungen aus

Nicht nur 2021, schon im letzten Jahr meldete das BAFA Rekord-Antragszahlen. Noch nie wurden so viele Förderanträge für eine neue Heizung gestellt. Die Förderanträge für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien stiegen von ca. 76.000 Anträge in 2019 auf über 280.000 Anträge in 2020. Grund dafür sind die deutlich erhöhten staatlichen Zuschüsse mit bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Bei erfolgreichem Förderantrag müssen so im Idealfall nur noch 55 %, also gut die Hälfte, aus eigener Tasche bezahlt werden. Den Rest übernimmt der Staat.

Auch die Anzahl der Zuschuss-Anträge für Maßnahmen an der Gebäudehülle zogen in 2020 an. Denn auch für Wärmedämmmaßnahmen sowie neue Fenster und Haustüren erhöhte sich die Zuschuss-Förderung von 10 % auf 20 %. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm stiegen die bewilligten Anträge für Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung von knapp 20.000 Anträgen in 2019 auf über 53.000 in 2020, neue Wärmeschutzfenster legten ebenfalls zu (von über 27.000 Anträgen in 2019 auf knapp 78.000 Anträge in 2020), während sich die Zusagen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus auf 20.000 nahezu verdoppelten (2019: 11.000 Zusagen).

53.000 geförderte Dämmmaßnahmen versus 280.000 Förderanträgen für Heizungen – die Antragszahlen für Wärmedämmung bleiben weit hinter denen für Heizungen zurück!?
Stellt sich die Frage: Werden Heizungen mehr oder besser gefördert als Maßnahmen zur Effizienzverbesserung der Gebäudehülle?
 Oder werden die Förderungen für Heizungen einfach nur öfter beantragt und genutzt? Und wenn ja, warum? Wir beleuchten in unserem Förder-Zweiteiler das Thema Förderung einmal genauer, begeben uns auf Spurensuche und zeigen, wo sich Förderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle verstecken.

Für 2021 fast sechs Milliarden Euro Bundeszuschüsse für Haus- und Heizungsmodernisierungen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:
Der Gebäudesektor ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen der Energiewende. In der aktuellen Legislaturperiode haben wir auch für diesen Bereich zahlreiche Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz beschlossen und für 2021 fast sechs Milliarden Euro bereitgestellt zur Finanzierung von neuen Bundeszuschüssen für Haus- und Heizungsmodernisierungen.“

Das BAFA fasst das anvisierte Ziel in seiner Pressemitteilung zusammen:
„Seit 1990 wurden im Gebäudesektor zwar schon über 40 Prozent CO2-Minderung erreicht, aber in den nächsten zehn Jahren bis 2030 – also in einem Drittel der Zeit – müssen gegenüber heute nochmals 40 Prozent CO2-Emissionen bei Gebäuden eingespart werden.“

 

Das Prinzip der Förderung

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten, um sein Haus energieeffizienter aufzustellen. Zum einen effizienter Heizen und für Wärme und Strom im Haus im Idealfall auch Erneuerbare Energien nutzen. Zum anderen kann die benötige Heizwärme im Haus verringert und dazu die Gebäudehülle so optimiert werden, dass möglichst wenig Energie zum Heizen benötigt wird und Energie nicht unnötig über Bodenplatte, Dach oder Wand verloren geht. Beides wird staatlich gefördert. Im Idealfall kann die Heizung nach Optimierung der Gebäudehülle kleiner ausfallen und somit erhebliche Kosten gespart werden.

Bei jeder Modernisierung müssen unabhängig von einer Förderung, zumindest die gesetzlichen Standards eingehalten werden. Die energetischen Mindeststandards gibt seit November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Die dort festgelegten Mindeststandards haben sich allerdings seit 2016 nicht geändert, die technischen Möglichkeiten hingegen schon. Für eine Standardmodernisierung gibt es in der Regel keine Förderung, die Fördergelder werden für höherwertige Modernisierungen vergeben. Der Bund verspricht sich dadurch, möglichst viele Hauseigentümer zur Modernisierung ihres Hauses anzuregen, möglichst viele Bestandsgebäude energetisch auf den neusten Stand zu bringen und damit die politisch gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer können durch die Förderung höherwertiger modernisieren, einen Teil der dazu erforderlichen Mehrkosten durch die Förderung decken und langfristig von geringeren Energiekosten profitieren.

 

Staatliche Zuschüsse für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Start zum 1.1.2021 beim BAFA und zum 1.7.2021 bei der KfW soll nun in Sachen staatliche Förderung alles vereinfachen. Die bisher getrennten Förderangebote für Erneuerbare Energien und für effiziente Gebäude wurden erstmals unter einem Dach vereint. Fördergelder sollen nun einfacher zu beantragen sein. Jeder, der eine im BEG geförderte Maßnahme angeht, soll dazu zwischen einem Zuschuss oder einer Kreditförderung wählen können, auch Eigentümer von Nichtwohngebäuden.
In der BEG werden Wärmedämmung sowie Heizungen oder neue Fenster in Bestandsgebäuden als Einzelmaßnahme gefördert. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 20 % Zuschuss, Heizungen je nach Heizsystem mit 20 % bis zu 45% Zuschuss. Für Heizungen kann zusätzlich die Öl-Austauschprämie beantragt werden. Wird im Rahmen der Heizungsmodernisierung eine alte Öl-Heizung stillgelegt, erhöht sich die Förderung um weitere 10 %.
Wurde im Vorfeld der Wärmedämmung oder der Heizungsmodernisierung ein Sanierungsfahrplan vom Energieberater erstellt, der die geförderte Maßnahme beinhaltet, erhöht sich die Förderung um den „iSFP-Bonus“ von 5%.
Trotz unterschiedlicher Fördersätze gilt für Heizung und für Wärmedämmung die Förderhöchstgrenze für Einzelmaßnahmen im Wohngebäude: maximal 60.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit.

Effizienzhaus heißt höhere Förderung für das gesamte Projekt

Umfassende Sanierungen setzen in der Regel Verbesserungen an der Gebäudehülle und an der Heiztechnik voraus. Die Verbindung zwischen Wärmedämmung und Heizung ist dabei offensichtlicher, als es mitunter öffentlich wahrgenommen wird. Denn eine Heizungsanlage muss die Wärmeverluste über die Gebäudehülle an die Umgebung immer ausgleichen. Der Bedarf an Heizwärme (die Leistung der Heizung und deren Energiebedarf) lässt sich somit durch eine gute Wärmedämmung des Gebäudes – teilweise deutlich und spürbar – senken. Dieser Ansatz wird bisher vor allem im Passivhausbereich konsequent verfolgt. Hier ist die Wärmedämmung so optimiert, dass eine nennenswerte Zufuhr von Heizwärme nur noch an wenigen Tagen notwendig wird.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Sanierungen zum Effizienzhaus in ihren Programmteile BEG – Wohngebäude und BEG – Nichtwohngebäude mit Programmstart zum 1.7.2021. Für eine umfassende Modernisierung zum Effizienzhaus mit möglichst geringem Energieverbrauch winken bessere Förderkonditionen als für Einzelmaßnahmen. Höhere Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse – je nach Effizienzhausstandard 115 bis 40, zwischen 25 % bis zu 45 % – sowie ein höherer Förder- und Kreditrahmen sollen motivieren, gleich mehr zu machen und Heizung und Wärmedämmung anzugehen. Je energieeffizienter das Haus nach der Sanierung, desto höher die mögliche Förderung.

Neu ab 1.7.2021 ist das Effizienzhaus – Erneuerbare Energien-Klasse, das wiederum auf die Heizung abzielt. Wer mehr als 55 % des Wärmebedarfs im Haus durch Erneuerbare Energien deckt, kann mit einem um 30.000 € höheren Kreditrahmen rechnen (150.000 € anstatt 120.000 € je Wohneinheit). Auch Zuschuss oder Tilgungszuschuss erhöhen sich um 5 % auf 30 % bis zu 50 %.

Einsparpotenziale belohnen statt Maßnahmen zu fördern

Die Nachfrage nach der Effizienzhaussanierung war allerdings bisher verhalten. Nimmt man die bisherigen KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wurden in 2020 67 % der Zusagen für Einzelmaßnahmen erteilt, davon 63 % als Zuschuss und 4 % als Förderkredit. Effizienzhaussanierungen machten in 2020 4 % der Förderungen aus.
Neben den Effizienzhaus-Förderstandards besteht ein anderer, ebenso lohnender Ansatz darin, die im Ergebnis erreichten Energieeinsparpotenziale zu belohnen. Entsprechende Ansätze gibt es bereits im Bereich der Landesförderungen. Etwa im Baden-Württemberger Programm „KlimschutzPlus“. Hier wird der festgelegte Zuschussbetrag im Förderfall für jede vermiedene Tonne CO2-Äquivalent ausgezahlt, und bei Erreichen eines Effizienzhausstandards zusätzlich erhöht.

 

Zuschuss oder Tilgungszuschuss – was ist der Unterschied?

Fördermittel für Bau- und Modernisierungsvorhaben und so auch im BEG werden hauptsächlich als Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss vergeben. Der Zuschuss wird in der Regel im Vorfeld beantragt und nach Umsetzung mit Nachweis der Einhaltung der jeweils geltenden Förderbedingungen ausgezahlt. Das Wichtigste: er muss nicht zurückgezahlt werden. Der Fördergeber beteiligt sich damit anteilig, direkt an der Investition des Hauseigentümers.
Zur Finanzierung von Maßnahmen können Förderdarlehen genutzt und nach und nach abbezahlt werden. Die Förderung besteht aus einem ermäßigten Kreditzins und ggf. auch einem Tilgungszuschuss. Ein im Vorfeld definierter Kreditbetrag wird dann, bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen, von der Rückzahlung erlassen. Vor allem die KfW-Bank vergibt bundesweit Förderkredite, je nach Bundesland auch die Landesbanken.

 

Den Förderantrag rechtzeitig stellen!

Wer Förderungen beantragen will, muss mit klarer Strategie – zumindest geplant vorgehen. Der häufigste Grund, warum Förderungen nicht in Anspruch genommen werden (können), ist vermutlich die Unkenntnis über die Fördermöglichkeiten; man erfährt einfach zu spät, dass man eine Förderung hätte nutzen können. Wer seine Fördermöglichkeiten nicht kennt oder den Förderantrag zu spät stellt bzw. im Nachhinein stellen will, geht allerdings leer aus. Beim BEG ist schon ein Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb und mithin ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ein KO-Kriterium und führt somit zur Ablehnung beim Fördergeber.
Bei der BEG-Förderung gilt grundsätzlich: entweder Zuschuss oder Kredit beantragen; die Beantragung beider Förderungen für ein und dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

 

Förderantrag versäumt? Steuerförderung nutzen!

Wer als privater Hauseigentümer im selbst bewohnten Eigentum leer ausgeht, kann immerhin noch rückwirkend zum letzten Jahr die „Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung im Eigenheim“ bei der Steuererklärung geltend machen. Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Kosten (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig, die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung durch einen Energieberater mit 50 Prozent der anfallenden Kosten. Bereits mit BEG-Zuschuss oder BEG-Förderkredit geförderte Maßnahmen, dürfen allerdings nicht nochmals in Abzug gebracht werden.
Auch der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist eine zusätzliche Option für private Haushalte und auch Mieter. Ein Teil der Arbeitskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen können steuerlich abgesetzt werden, bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro pro Jahr, somit maximal 1.200 Euro. Den Steuerabzug gibt es allerdings nur für Arbeitskostenanteil, Fahrt- und Maschinenkosten sowie anteilige Mehrwertsteuer, nicht jedoch für Materialkosten.

Fortsetzung folgt…

Ein Kommentar zu “Förderspezial Teil 1 – Heizung oder Wärmedämmung, was wird besser gefördert?

  1. Wir persönlich haben uns im Sinne eines energieeffizienteren Heizens dazu entschieden, die insgesamt benötigte Heizmenge zu reduzieren. Das ist nur möglich, wenn der Wärmeverlust entsprechend gering ist, wofür wiederum das Dach sowie die Wände gut gedämmt sein müssen. Die Heizkosten werden vermutlich künftig weiter ansteigen, sodass es sinnvoll ist, grundsätzlich nicht allzu sehr darauf angewiesen zu sein, durchgängig zu heizen.

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