Förderspezial Teil 2 – Wo verstecken sich die Förderungen zur Wärmedämmung?

Bild von mohamed Hassan von Pixabay

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Klar, wer kann sollte die BEG-Förderung nutzen!
Doch es gibt nicht nur staatliche Förderprogramme.

Je nach Standort der Immobilie kommen auch regionale Förderungen in Frage. Eine „Vergleichende Betrachtung von Wärmedämmförderungen und Heizungsförderungen“ von den Betreibern der unabhängigen Förderdatenbank foerderdata mit über 6.600 Bau-und Modernisierungsförderungen ergab: Mit Blick auf die öffentlichen Fördergeber (Bund, Länder, Kommunen) weicht die Anzahl der Förderungen von Maßnahmen zur Wärmedämmung (725) gar nicht so weit von der Summe der Heizungs-Förderungen (840) ab. Betrachtet man allerdings alle Fördergeber (Bund, Bundesländer, Kommunen und Energieversorger), gibt es mehr als doppelt so viele Heizungsförderungen (1.587) wie Förderungen für Wärmedämmung (733).

Heizungsförderungen werden mit 47 % in Form von „wirtschaftlichen“ Förderungen durch Energieversorger angeboten, gefolgt von 40 % kommunaler Förderungen. Dass Energieversorger als Fördergeber auftreten, ist aufgrund der Bedeutung ihrer Rolle zur Grundversorgung mit leitungsnetzgebundenen Energieträgern und aufgrund besonderer Marktbedingungen (z. B. fehlender Wettbewerb im Fernwärmebereich, Strom- und Gasnetze) möglich. Gegenüber öffentlichen Fördergebern bieten Energieversorger neben den klassischen Zuschüssen oder Finanzierungsdarlehen auch weitere Formen der Förderung zur Vertragsbindung an. Vergleichbares gibt es im Bereich der Gebäudehülle nicht.

 

Warum sind Dämmförderungen so kompliziert?

Förderungen und der Prozess der Antragstellung sind für „alle“ bürokratisch und umständlich. Kaum überschaubare Richtlinien in feinstem Juristendeutsch und mit formalen Förderbedingungen sowie technischen Fördervoraussetzungen stellen viele Antragsteller vor einer Herausforderung, die es dazu neben der eigentlichen Heizungserneuerung oder Dämmung zu stämmen gilt.

Dazu kommt: Die einzelnen Förderprogramme unterscheiden sich erheblich voneinander: In Form und Gestalt, in der Art der Förderung, in der Antragstellung und Abwicklung oder auch im Förderumfang.  Die Fördergeber, die eigentlich ein Förderprogramm aufstellen, damit es auch genutzt wird, versuchen die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel für richtige und gut ausgeführte Maßnahmen nachzuhalten und Subventionsbetrug auszuschließen.

Bei Heizungsförderungen ist es vergleichsweise einfach. Sie lassen sich anhand der Energieträger (z.B. Gas, Strom oder Öl) oder Heiztechniken und -systemen (z.B. Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Gas-Hybridheizung) gezielt anbieten und klar kommunizieren; 62 % der Heizungsförderungen werden auf dieser Grundlage formuliert. Zur Definition der Fördervoraussetzungen werden oft die staatlichen Heizungsförderungen herangezogen, was das Aufstellen und die Vergabe der Förderungen erleichtert.

Im Bereich der Wärmedämmung gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Dämmung an sich stehen, aber beim Einbau berücksichtigt werden müssen. Gesetzliche Anforderungen, bauphysikalische Gesichtspunkte, individuelle Bausubstanz sowie die sorgfältige und fachgerechte Umsetzung setzen einen erhöhten Informations- und Beratungsaufwand voraus. Das wirkt sich auch auf das Förderangebot für Wärmedämmmaßnahmen als solche sowie die Förderrichtlinien und deren Fördervoraussetzungen aus und macht alles ein wenig komplizierter.

Will man also die Förderungen für Wärmedämmung und Heizung miteinander vergleichen, bleibt es nicht aus, auch die Maßnahmen an sich zumindest kurz zu rekapitulieren.

 

Größerer Aufwand dafür mehrfacher Nutzen

Positiver Einfluss auf die Energieeffizienz und auf den Wohnkomfort

Gesetzliche Dämmstandards zur Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen werden seit 1977 mit Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) vorgegeben. Die Wärmedämmung an sich hat über das Erreichen der geforderten Energiestandards hinaus Einfluss auf den Wohnkomfort, verhindert beispielsweise Zugluft, kalte Wände, Gebäudeecken oder kalte Fußböden zum unbeheizten Keller.
Ist eine vorhandene Dämmung defekt, wird eine Reparatur oder Erneuerung in der Regel nicht sofort angegangen. Mögliche Beeinträchtigungen und Schäden werden zumeist erst nach und nach sichtbar. Das gilt vornehmlich für nicht gedämmte Bestandsgebäude mit Baujahr vor 1977, deren Außenwände – ohne Betrachtung der Energieeffizienz – grundsätzlich funktionsfähig ist.

Nur für bessere Dämmung gibt es Fördergelder

Wer nur den Mindeststandard erfüllt, geht im BEG leer aus

Werden Bauteile der Gebäudehülle modernisiert, muss der heute vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderte Wärmedämmwert (U-Wert) für Bestandsgebäude für Fenster, Wanddämmung oder Dachdämmung eingehalten werden. Daher lohnt es sich grundsätzlich immer dann, wenn die Instandhaltung ansteht, über einen besseren Wärmeschutz nachzudenken. Will man die BEG-Förderung beantragen, gelten die nochmals höheren Dämmwerte der BEG-Richtlinie als Fördervoraussetzung. Zudem muss beachtet werden, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes erforderlich sind – insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung, durch Einhaltung des Mindestluftwechsels.

BEG-Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Aus diesen Gründen wird die BEG-Förderung für Dämmarbeiten am Haus nur gewährt, wenn zusätzlich zum Fachbetrieb ein Energieeffizienz-Experte eingebunden wird – und zwar bereits für den Förderantrag und auch zum Abruf der Fördergelder nach Fertigstellung der Dämmarbeiten. Der Effizienz-Experte hat ein Auge auf den bestmöglichen Wärmeschutz mit möglichst wärmebrückenminimierter und luftdichter Ausführung sowie auf den Feuchteschutz.

Die Heizungsmodernisierung hingegen wird als einzige Einzelmaßnahme gefördert, ohne dass ein Energieberater für den Förderantrag erforderlich ist. Obwohl eine unabhängige Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten zur Ausschöpfung der möglichen Energieeinsparpotenziale durchaus sinnvoll und empfehlenswert ist, geht’s auch ohne. In der Regel wird die neue Heizung direkt beim Heizungsfachbetrieb angefragt, schließlich ist die Heizungsanlage unerlässlich – vor allem damit die Wohnung warm bleibt und jederzeit Warmwasser zur Verfügung steht.

Dämmmaßnahmen bleiben meist unter den Möglichkeiten

Viele Dämmmaßnahmen werden nach Mindestwärmeschutz und damit ohne Förderung durchgeführt, aus Gründern der technischen Möglichkeiten, etwa durch vorgegebene, unveränderbare Hohlräume, bei Einblasdämmung aber oft einfach aus Kostengründen. Kellerdecken, die oberste Geschossdecke, oder das unbewohnte Dach werden oft in Eigenleistung gedämmt, das Material wird beim Baustoffhandel oder im Baumarkt gekauft und die Maßnahme somit ebenfalls nicht gefördert.

 

Wo verstecken sich nun die Förderungen zur Wärmedämmung?

Viele Förderungen für Wärmedämmungen werden auf kommunaler Ebene ausgereicht.

Städte, Gemeinden, Gemeindeverbünde und Landkreise stellen 80 % der Wärmedämmförderungen. Steht das Haus also am richtigen Standort, lohnt sich ein Besuch im Rathaus (real oder virtuell) um sich die Förderung im Wohnort zu sichern. Regionale Förderung können in den meisten Fällen sogar mit den staatlichen Programmen kombiniert werden. Das erhöht die Gesamtförderung und senkt den Eigenanteil der Kosten.

Tatsächlich sind nur 14 % der Förderungen zur Wärmedämmung gezielte Förderungen, die ausschließlich zum Wärmeschutz und für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle aufgestellt werden. Die Programme „Energiesparendes Bauen und Sanieren“ der Stadt Winsen a. d. Luhe, „Dachdämmung“, „Außenwanddämmung“ und „Kellerdeckendämmung“ der Stadt Walldorf oder „Nachhaltige Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden in Burgstetten“, lassen sich zweifelsfrei direkt am Programmnamen erkennen, was für Wärmedämm-Förderungen nicht selbst verständlich ist.

Bei den weiteren Förderungen heißt es – zumindest einmal um die Ecke denken.

Denn weitere 17 % der Wärmedämmförderungen werden im Rahmen von umfassenden energetischen Sanierungen ausgezahlt. Beispielprogramme sind: die „Energiesparförderrichtlinie 2021“ von Bad Homburg“, das „Bonusprogramm –Energetische Sanierung im Privatbereich“ in Karlsruhe, „proKlima Energiewende 2021“ rund um Hannover oder das „Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gemeindebereich“ aufgestellt von der Stadt Königsbrunn. Viele der Landesprogramme und kommunalen Förderungen nehmen die staatlichen Effizienzhausstandards als Grundlage für ihre Förderrichtlinien. Dazu kommen 8 % der Wärmedämmförderungen, bei denen der Förderrahmen noch größer auf allgemeine Vorhaben zur Gebäudesanierung, gefasst ist.

Gibt es im Ort eine Städtebauförderung oder ein Dorferneuerungsprogramm?

Mit 46 % der Wärmedämmförderungen wird knapp die Hälfte im Rahmen von Städtebauförderungen oder Dorferneuerungsprogrammen für Sanierungsgebiete, für Ortskerne oder zur Reaktivierung von Leerstand vergeben. Kaum zu glauben aber hinter Programmen wie „Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet“ ß „Untere Stadt II“, „Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen“ oder „Kommunales Förderprogramm zur Belebung der Ortsmitte“ verstecken sich auch Fördermöglichkeiten zur Wärmedämmung. Mit 20 % der Heizungsförderungen, die ebenfalls in dieser Förderkulisse erfolgen, ist deren Anteil deutlich geringer.

Die Förderung in diesem Rahmen birgt sowohl Chancen als auch Einschränkungen. Denn sie ist nicht nur gebietsbeschränkt – die Förderung ist neben der Komplexität der Maßnahme als solche (Stichworte gesetzliche Vorgaben, Beratungsaufwand) auch an weitere lokale Förderbedingungen gebunden.
Wo diese Förderungen angeboten werden, können sowohl die Wärmedämmung von Gebäuden als auch die Heizungserneuerung im Gesamtkontext eines übergeordneten Förderansatzes als förderfähige Maßnahme berücksichtigt und damit als förderfähige Kosten mitgefördert werden. Wer sein Haus am richtigen Standort hat und sich an die Spielregeln des Programms hält, kann somit von hoher Förderung profitieren.

Investition und Einsparung – Welche Rolle spielt die Förderung wirklich?

Bleibt noch die Frage, welche Rolle spielt die Förderung bei der Entscheidung, Geld in die Hand zu nehmen und zu investieren?
Gerade bei vergleichsweise niedrigen Zuschussbeträgen wie bei Heizungsförderungen von Kommunen oder Energieversorgern tritt der so genannte Mitnahmeeffekt ein. Die Förderung wird in Anspruch genommen, obwohl die Maßnahme auch ohne Förderung umgesetzt worden wäre. Denn von Hauseigentümern wird eine Heizungserneuerung hauptsächlich als notwendige Modernisierung angesehen und oftmals sogar erst beim Heizungsausfall angegangen. Mit Blick auf Energieeffizienz steht die erwartete Einsparung von Heizenergie im Fokus und vor allem die jährlich geringeren Energiekosten.
Mit Erhöhung der Heizungszuschüsse für den Umstieg auf erneuerbare Energien setzt der Bund zusätzlich den Anreiz, nicht einfach die alte Heizung durch eine neue, gleichwertige Gas- oder Ölheizung zu ersetzen, sondern auf neue Technologien umzusteigen.

Die momentane Fördersituation stoppt Investitionen

Keine Förderung, keine Dämmung

Bei hochinvestiven Maßnahmen wie einer Wärmedämmung ist die mögliche staatliche Förderung als wichtiges Entscheidungskriterium gesetzt und ist sogar ausschlaggebend für eine Modernisierung – oder dagegen. Die jährlichen Energiekosten und deren Einsparung interessiert hier wenig, die Wirtschaftlichkeit wird oftmals anhand der Amortisationszeit der Gesamtinvestition gesehen, also wann habe ich die Kosten der Wärmedämmung wieder komplett durch die eingesparte Heizenergie „abgezahlt“. An keine andere Investition in etwa ein Auto, ein neues Bad oder eine hochwertige Küche hat man so hohe Erwartungen.

Die Bereitschaft zu investieren wird somit im direkten Zusammenhang mit der Förderung betrachtet, da ein möglicher Zuschuss den Eigenanteil die anfallenden Kosten direkt senkt. Das zeigt auch die Nachfrage: Eine Auswertung der Nutzerabfragen der Förderdatenbank foerderdata von 2015 bis 2020 ergab die höchsten Abfragen beim Förderzweck Wärmedämmung. 27 % der Nutzer und somit jeder Vierte suchte in den letzten Jahren nach Förderungen zur Wärmedämmung.
Und das, obwohl oder gerade weil in den letzten Jahren ein Wandel der Förderlandschaft stattgefunden hat, hin zu Förderprogrammen zur technischen Gebäudeausrüstung und dabei vor allem zur energieeffizienten Wärmeerzeugung. Dieser Trend geht mehr und mehr in den Bereich der energieeffizienten Stromnutzung und Stromerzeugung und auch E-Mobilität über.
Trotzdem – oder gerade deshalb sind Dämmförderungen gesucht und gefragt.

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