Energieberatung jetzt

Foto: GG-Berlin I pixelio.de

Ab 1. März 2015 erhöht das BAFA die Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung.

Wer sich einen Energieberater ins Haus holt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss beim BAFA beantragen. Und der wird pünktlich zum Beginn der Sanierungssaison erhöht.

Effizientere Gebäude verbrauchen weniger Energie. Das entlastet nicht nur den eigenen Geldbeutel. Wer umweltbewusst baut und modernisiert investiert auch in den Klimaschutz und die Zukunft unserer Erde. Das lässt sich die Bundesregierung etwas kosten. Das BAFA übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Den Beratungszuschuss gibt es nun für alle Wohnhäuser, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt wurde. Also auch die bisher von der Förderung ausgeschlossenen Gebäude mit Baujahr ab 1995.
Wohneigentümergemeinschaften können mit einem zusätzlichen Beratungs-Bonus rechnen. Verschiedene Eigentümer mit unterschiedlichsten Zielen und Interessen in einem Haus, hier ist es zumeist schwer, auf einen Nenner zu kommen. Doch für Maßnahmen an Keller, Wand, Dach oder Heizung müssen sich alle einig werden. Nochmals bis zu 500 Euro steuert das BAFA für zusätzliche Beratungskosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung bei.

Das Image der BAFA-Vor-Ort-Beratung soll aufpoliert werden.

Lange Zeit galten die vom BAFA geforderten Berichte als zu lang, zu kompliziert und praxisuntauglich. Für Energieberater waren weder Zeit noch Aufwand wirtschaftlich auskömmlich. Die Folge: Die geförderten Beratungen gingen massiv zurück. Das soll sich nun ändern. Nicht nur mit höheren Zuschüssen. Hauseigentümer haben mit der neuen Richtlinie die Möglichkeit, Inhalt und Zweck der Vor-Ort-Beratung selbst festzulegen. Schließlich nutzt die Beratung wenig, wenn der Beratungsbericht in der Schublade verschwindet.
Hier hat man ab März die Wahl zwischen einer Beratung zur Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan für die „Step-by-Step-Variante“ mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Denn auch Einzelmaßnahmen lohnen sich! Die senken den Energieverbrauch des Hauses nach und nach. Kosten und Aufwand sind je nach Modernisierung zumeist überschaubar. Werden die Einzelmaßnahmen richtig angegangen und aufeinander abgestimmt, verschenkt man auch so keine Einsparpotenziale. Sogar ein Effizienzhaus-Niveau rückt so Schritt für Schritt näher.

Alle Infos zum Programm finden Interessierte online unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html. Hier gibt es z.B. auch eine Checkliste für einen Sanierungsfahrplan, die sagt, was Inhalt der Energieberatung ist. Ein Musterbericht zeigt, wie ein Ergebnisbericht aussehen kann.

Antrag über den Energieberater

Nur wer den Beratungs-Zuschuss beantragt, kann profitieren. Im Fall der BAFA-Vor-Ort-Beratung haben Hauseigentümer mit der eigentlichen Antragsstellung nichts zu tun. Das übernimmt der Energieberater. Die Aufgabe des Hausbesitzers ist es, den passenden Berater zu finden. Das geht über die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche/. Hier sind alle von BAFA und KfW zugelassenen Energieberater registriert und können nach Postleitzahl, Ort oder bestimmten Beratungsschwerpunkten ausgesucht werden.

Der Energieberater muss den Zuschuss bereits vor Beginn der Beratung über ein modernes, eigens eingerichtetes Online-Portal beantragen. Darüber erhält er auch den notwendigen Zuwendungsbescheid vom BAFA. Und schon kann es los gehen. Der Berater hat nun sechs Monate Zeit, die Vor-Ort-Beratung durchzuführen, den Energieberatungsbericht zu fertigen und seine Erkenntnisse in einem Gespräch mit dem Hauseigentümer zu erläutern.
Die schicke Online-Anwendung schützt leider nicht vor der gründlichen deutschen Bürokratie. Damit der Zuschuss auch tatsächlich ausbezahlt wird, muss der Berater ebenfalls innerhalb der sechs Monate weitere Unterlagen beim BAFA einreichen – den Beratungsbericht, eine Verwendungsnachweiserklärung, einer Kopie der Rechnung. Auch damit hat der Hauseigentümer nichts zu tun. Der kann sich allerdings freuen. Zum einen wenn der Zuschuss auf dem Konto eingegangen ist. Zum anderen, da er jetzt weiß, wo er im Haus ordentlich Energie sparen kann.

Dieser Eintrag wurde Blog veröffentlicht. Ein Bookmark setzen zum Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert