Energieeinsparverordnung ist auch künftig leicht erfüllbar

Foto: Thomas Max

Foto: Thomas Max – www.pixelio.de

Wer ein Haus neu baut, muss die Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten, die seit 2002 gilt und die im Laufe der Jahre mit jeder Novellierung umfangreicher und anspruchsvoller wurde. Doch Fachleute sind sich einig: Bisher waren die Anforderungen EnEV immer recht leicht zu erfüllen, zumal die Qualität von Bau- und Dämmstoffen in all der Zeit immer besser wurde und manche Material-Optimierung mehr brachte als die eine oder andere Verschärfung der EnEV-Anforderungen verlangte.

Doch am 01.01.2016 macht die EnEV den bis dahin größten Sprung seit Bestehen bezüglich ihrer Anforderungen.

Das so genannte Referenzgebäude, das den Grenzwert für Neubauten vorschreibt, wird um 25 Prozent verbessert. Und das bedeutet, dass ab diesem Stichtag auch alle Neubauten um 25 Prozent in puncto Jahres-Primärenergiebedarf verbessert werden müssen. In vielen Internetblogs und Fachtagungen spürt man nun eine gewisse Aufregung: „Ist das dann alles noch zu schaffen?“ und: „Wird bauen unbezahlbar?“

Eines vorweg: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird und noch immer gilt die Formel, dass erst die Gebäudehülle perfekt gedämmt werden muss und so die Energieverluste reduziert werden. Erst danach wird für den noch geringen Restwärmebedarf eine kleine, effiziente Heizungsanlage konfiguriert – nicht andersherum.
Da es längst bezahlbare Hochleistungsdämmstoffe gibt, die ohnehin schon seit Jahren bei allen Varianten von Effizienz- und Energiesparhäusern erfolgreich eingesetzt werden, können Bauherren der neuen Zeit tatsächlich gelassen entgegensehen – sofern sie einige Basis-Regeln beachten.

Beginnen wir ganz vorne beim Bau:

Mit dem ersten Schritt, wenn die Bodenplatte betoniert wird. Während man früher den Beton direkt auf der Baugrubensohle verteilte und dann den Rohbau hochzog, haben zukunftsorientierte Bauherren genau dort aus guten Grund einen wichtigen Arbeitsschritt vorgeschaltet: Die Bodenplattendämmung. Da bei Häusern ohne Bodenplattendämmung teure Raumwärme nahezu ungehindert ins Erdreich abfließen kann, werden schon seit vielen Jahren diese Wärmelecks mit XPS-Platten (Extruderschaum) dauerhaft verschlossen. XPS-Platten sind mehr als ausreichend druckstabil und feuchteunempfindlich, bei gleichzeitig hoher Wärmedämmwirkung. Deswegen hat XPS eine spezielle Zulassung für diese Bereiche.

Gerade die Druckstabilität und das bis nahe Null reduzierte Wasseraufnahmevermögen der XPS-Platten sind Eigenschaften, die nicht nur buchstäblich am Fundament des Hauses zum Tragen kommen, sondern auch am Dach für perfekte Lösungen sorgen. Ob wärmebrückenfreie Aufdachdämmung beim Steildach oder als Flachdachdämmung mit Dachbegrünung obendrauf („Umkehrdach“): XPS-Platten sind dafür gemacht, unter extremen Verhältnissen Jahrzehnte lang gute Leistung zu liefern. Was die Wenigsten wissen, wegen seiner langen Haltbarkeit und der vergleichsweise schnellen energetischen Amortisation der Herstellungsenergie sind Extruderschaumstoffe laut Umweltproduktdeklaration des Institutes Bauen und Umwelt e.V. auf Augenhöhe mit den „ökologischen Alternativen“. Extruderschaum besteht zu 98 Prozent aus Luft und nur zu 2 Prozent aus erdölbasiertem Kunststoff.

Nochmals zurück zur Bodenplatte.

Ein Gedanke wird in diesem Zusammenhang fast immer übersehen. Die Bodenplattendämmung ist so ziemlich das einzige Bauteil, dass man nie mehr nachrüsten kann. Dacheindeckung, Fenster, Heizung: Fast alles kann an einem Haus jederzeit erneuert oder verbessert werden. Nur die Bodenplattendämmung nicht. Wenn die fehlt, dann ist die Bodenplatte energetisch so „wertvoll“ wie die Bodenplatte bei einer 100 Jahre alten Energieschleuder.

Zusammengefasst:

Um die Anforderungen der Energieeinsparverordnung zu erfüllen muss am Boden angefangen werden. Alle anderen energetischen Maßnahmen kann man nach eigenem Gutdünken kombinieren, um die EnEV Anforderungen zu errreichen. Der Eine baut eine Solaranlage aufs Dach, der Andere eine Gründach und ein Anderer wiederum zieht eine hochwertige Heizungsanlage diesen Maßnahmen vor.

Ein Kommentar zu “Energieeinsparverordnung ist auch künftig leicht erfüllbar

  1. Aufgefallen ist die Idee mit der Dachbegrünung. Habe auch gehört, dass die auch zur Kühlung in der Sommerzeit dient. Solch eine nützliche Funktionalität könnte ja den Eltern beim Temperieren helfen und das Dach wird zugleich auch saniert. Recht dankbar für den Tipp zu den XPS-Platten!

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