Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft. Wir fassen für Sie zusammen, was sich ändert und was bleibt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Das heißt: EnEV, EnEG und EEWärmeG treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.