Bundeskabinett erleichtert Dämmstoff-Entsorgung

Hendricks: Abfallwirtschaft soll übertriebene Preisaufschläge zurücknehmen

Hendricks: "Abfallwirtschaft soll übertriebene Preisaufschläge zurücknehmen "

Hendricks: „Abfallwirtschaft soll übertriebene Preisaufschläge zurücknehmen“ Foto: BMUB/Sascha Hilgers

Ein Thema lässt die Baubranche zum Jahresende 2016 nicht mehr los: Die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe sorgt für große Verunsicherung, Unmut und Preispoker. Auch wir beobachten die Dämmstoffbranche mit Hoffnung darauf, dass das Entsorgungsproblem zu Gunsten und nicht auf Kosten des Klimaschutzes zeitnah gelöst werden kann. Und es tut sich tatsächlich was! Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt.

Damit gibt Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks vor allem den Entsorgern ein Jahr Zeit, sich umzustellen und die seit Oktober angefallenen Dämmstoffe weiterhin wie gewohnt und zu fairen Preisen zu verwerten. Die Erleichterung dürfte vor allem bei Dachdeckern und Fassadenbauern groß sein, die alte Dämmstoffen mittlerweile nur noch kostenspielig oder überhaupt nicht mehr entsorgen konnten. Mit dieser Entscheidung behielt die Bauministerin auch in der turbulenten Weihnachtszeit einen klaren Kopf, und betont dabei:

„Für die Entsorgung dieser Dämmplatten haben wir in Deutschland bewährte, sichere und umweltverträgliche Verfahren. Es ist gut, wenn wir jetzt wieder dahin zurückkehren können. Ich hoffe, dass sich die Lage beim Wohnungsbau und für die vielen Dachdecker nun zügig entspannt.“

Der Bund ermöglicht damit für ein Jahr lang einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte HBCD-haltige Dämmstoffe aus Polystyrol, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischem Recht als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden können.

Um eine langfristige Lösung zu erreichen, wird das Bundesumweltministerium die Länder schon im Januar zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen.

„Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen könnte, langfristig, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen. Das sind wir auch den vielen Handwerkern schuldig, die derzeit auf ihren Wärmedämmplatten sitzen bleiben. Die Abfallwirtschaft fordere ich außerdem auf, das ihrige beizutragen, um den Entsorgungsnotstand aufzulösen. Für die in den letzten Monaten zum Teil sehr hohen Preisaufschläge bei der Dämmplatten-Entsorgung sehe ich nun keine Grundlage mehr.“
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BMUB-Broschüre „Häufig gestellte Fragen und Antworten zu HBCD“

Wer heute neu baut oder dämmt, kann auf HBCD-freie Dämmstoffe zurückgreifen. Seit 2011 wurde nach Alternativen geforscht und die Herstellungsprozesse nach und nach umgestellt. Als umweltverträglichere Alternative kommt zumeist das polymere Flammschutzmittel PolyFR zum Einsatz. Seit August 2015 gilt zudem ein generelles HBCD-Verbot in neu produzierten Dämmmaterialien.

Das BMUB hat die Fakten und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema HBCD zusammengestellt.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/faq_hbcd_de.pdf

2 Kommentare zu “Bundeskabinett erleichtert Dämmstoff-Entsorgung

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