Osterpaket bleit bei Förderung für Energieeffizienz noch unklar

Mit dem angekündigten Entlastungspaket kommen einige grundlegende Änderungen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betreffen.
Gebäudeenergiegesetz - das gilt für Bauherren
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Die Bundesregierung startet in einer breit angelegten Kampagne Maßnahmen für Bürger und für die Wirtschaft. Alle enthaltenen Punkte zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Zudem will die Regierung Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung und auch für Antragsteller der staatlichen Modernisierungsprogramme herstellen. Die Programmgestaltung und deren Finanzierung sollen sichergestellt und Förderstopps wenn möglichst vermieden werden.

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Geplanter Förderstopp fürs Effizienzhaus 55 im Neubau

Förderpolitik muss verlässlicher werden

Förderstopp fürs Effizienzhaus 55: Foto: Sebastian Göbel  / pixelio.de

Förderstopp fürs Effizienzhaus 55: Foto: Sebastian Göbel / pixelio.de

Die Koalitionsgespräche laufen noch. Die neue Regierung ist noch nicht im Amt. Und doch werden die ersten Weichen schon gestellt. Die KfW informiert bereits offiziell: Das Effizienzhaus 55 wird aus der BEG-Neubauförderung gestrichen! Zum 1. Februar 2022 soll die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt werden. Deutschlands größter Energieberaterverband GIH kritisiert: „Was klimapolitisch verständlich ist, kann planerisch gravierende Folgen nach sich ziehen“.
Doch erst einmal von vorn.
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