MAP ja – Steuerbonus nein?

Foto Vogelhäuschen

Foto von Jetti Kuhlemann/pixelio.de

Steuerbonus für die Energetische Gebäudesanierung – kommt er oder kommt er nicht? Hauseigentümer sollen bei der Gebäudesanierung steuerlich gefördert werden. Momentan hängt es an der Gegenfinanzierung. Doch wird die wirklich gebraucht? Zum 1. April geht das neue Marktanreizprogramm (MAP) mit erhöhten Zuschüssen an den Start. Ein staatliches Förderprogramm, das den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen sowie Holz- und Pelletheizungen unterstützt. Je neue Heizungsanlage kostet das Programm die Bundesregierung dann mindestens 600 Euro mehr.

Eine neue Heizung ist allerdings nur das eine.

Für die energetische Haussanierung gibt es drei wichtige Stellschrauben. Die Heizung, der Einsatz von Erneuerbaren Energien und das Haus an sich bzw. die Optimierung der Gebäudehülle. Je weniger Heizenergie über Keller, Wände, Fenster und das Dach verloren geht, desto weniger Energie brauchen Heizung und Haus Tag für Tag. Wer neu baut, kann sich von vornherein für eine gute Dämmung entscheiden. Als Hauseigentümer kann man nachbessern.

Und auch dafür gab es einen Förder-Plan:

Wer sein Haus energetisch saniert, sollte die Gebäudesanierungskosten über 10 Jahre bei seiner Steuer absetzen können. Der Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung scheiterte jedoch Ende Februar fürs erste im Koalitionsausschuss. CSU-Chef Horst Seehofer lehnte eine steuerliche Absetzbarkeit auf Kosten des Handwerkerbonus ab. Bundesfinanzminister Schäuble und die übrigen Länder hatten vereinbart, dafür den Handwerkerbonus zu kürzen – also die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen.

Bund und Länder sind sich anscheinend einig, dass die energetische Gebäudesanierung gefördert werden soll. Uneinigkeit gibt es allerdings über die Gegenfinanzierung.

Doch wird diese Gegenfinanzierung wirklich benötigt?

Gibt es den Steuerbonus fürs Haus nur auf Kosten anderer Steuersparmodelle? Ein Antrag der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen schlägt etwa als Gegenfinanzierung die Abschaffung der sogenannten „Mövenpick-Steuer“ vor, die die FDP für die ermäßigten Mehrwertsteuersätze im Hotelgewerbe durchgesetzt hatte. Hören wir nicht von Rekord-Steuereinnahmen des Bundes, Tendenz weiter steigend? Die Bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) ist sich sicher: „Wir brauchen keine Gegenfinanzierung, weil sich die Gebäudesanierung selbstfinanziert. Der Bund selbst geht von einem Verhältnis von eingesetzten Fördermitteln zu Investitionen von 1:12 aus und rechnet allein bei der Mehrwertsteuer mit einem Rückfluss von 2,3 Milliarden Euro.“ Deshalb seien weder Einschränkungen beim Handwerkerbonus noch andere Formen der Gegenfinanzierung notwendig. Fragt man die, um deren Arbeit es geht, so hält das Handwerk die steuerliche Förderung für essenziell: ansonsten könne man die Energiewende in „der Pfeife rauchen“, so der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Georg Schlagbauer. Auch bei Ihm stößt das Hick-Hack auf Unverständnis, eine steuerliche Förderung rechne sich absolut. Von der Erhöhung der Zuschussprogramme der KfW-Bank halten er und der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkkammertags, Joachim Möhrle, dagegen wenig. „Die Erfahrung zeigt, der Bürger schätzt Steuerrückzahlungen mehr als günstige Bankkredite oder Zuschüsse“, sagte Möhrle.

Und was ist jetzt mit den Hauseigentümern?

Viele sind derzeit verunsichert. Warten seit Jahren auf klare Zeichen der Regierung. Schieben längst fällige Arbeiten am Haus auf.

Vergleicht man den momentanen Sanierungsstau an Wohngebäuden mit den täglichen Verkehrsstaus auf unseren Autobahnen haben beide eins gemeinsam: Sie kosten Zeit, Geld und Nerven.

Im Straßenverkehr behelfen wir uns mit Navi, Blitz-Warnern und Apps, die uns auf Knopfdruck den Weg zur günstigsten Tankstelle weisen. Umfahren Sie die Staus auch bei der Haussanierung! Hier helfen ein Energieberater, ein bisschen Überblick und Planung und Fördergelder. Eine Energieberatung bringt ans Licht, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen – noch ehe ein Cent dafür ausgegeben ist. Ist ein Hauseigentümer im Bilde, wann die nächsten Instandsetzungsarbeiten am Haus anstehen, können die moderaten Mehrkosten mit Energieeffizienzmaßnahmen kombiniert werden. Wer so aus seiner ‚Sowieso-Maßnahme‘ eine Effizienzmaßnahme macht, kann dafür Fördergelder nutzen.

Ja, es gibt auch zurzeit Fördermöglichkeiten!

Über 6.000 Bau- und Modernisierungsförderungen vom Bund, den Länder, Landkreisen, Städten und Gemeinden, Energieversorgern und Herstellern (Quelle: Online-Fördermitteldatenbank http://www.foerderdata.de/foerdermittel-suche). Die meisten davon sind Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen! Warum die links liegen lassen? Etwa 10 Prozent der Kosten und bis zu 5.000 Euro je Einzelmaßnahme steuert der Staat über einen KfW-Zuschuss für die Dämmung von Dach, Fassade, Keller, für neue Fenster oder für eine neue Heizung und – wichtig – auch für alle dafür erforderlichen Nebenarbeiten bei. (Link zum KfW-Zuschussprogramm: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-%28430%29/). Wer die staatliche Förderung mit Zuschüssen von Stadt oder Gemeinde kombiniert, kann seine Kosten weiter senken. Die Handwerkerkosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Hauseigentümer von der Steuer absetzen, Steuerersparnis bis zu 1.200 Euro im Jahr. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material und nur Rechnungen, die vom Konto angewiesen und nicht bar ausgezahlt werden. Alles Wichtige zum Handwerkerbonus finden Sie hier:  http://www.handwerksblatt.de/component/glossary/handwerkslexikon-1/H/Handwerkerbonus-819/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert