Neubau – Förderung ab März 2023

Die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ und „Wohneigentum Familien“ stehen in den Startlöchern

Gebäudeenergiegesetz - das gilt für Bauherren
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Seit letztem Jahr steht die Neubauförderung quasi auf dem Abstellgleis und damit auch viele geplante Neubauvorhaben. Einzig das Effizienzhaus 40 NH, also der Neubau eines Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude kann derzeit und noch bis Ende Februar 2023 zu den derzeitigen Konditionen und immerhin mit einem Tilgungszuschuss von 5% des Kreditbetrages finanziert werden.  
Rasant steigende Baupreise und ansteigende Zinsen bei der Baufinanzierung lassen die Rufe nach einer attraktiven Neubauförderung lauter werden. Der große Wunsch von Bauherren, Planer und Energieeffizienz-Experten: die Neubauförderung muss planungssicher sein.

Die neue „Förderung für den klimafreundlichen Neubau“ soll am 1. März 2023  starten. Erste Informationen zur Ausgestaltung und zu den neuen Förderkonditionen des Neubauprogramms lässt nun die KfW verlauten. Für den Juni 2023 ist der Programmstart der Förderung „Wohneigentum Familien“ angekündigt. Damit können Familien weitere Förderoptionen ziehen. Geplant sind Kreditbeträge bis zu 240.000 Euro, kombinierbar mit der Förderung fürs Effizienzhaus 40 für Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen.

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – was bereits bekannt ist.

Für Neubauvorhaben werden zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln bereitgestellt – einen zusätzlichen Tilgungszuschuss wird es nach jetzigem Informationsstand nicht geben. Die Förderprogramme zum „Klimafreundlichen Neubau“ werden von der KfW-Förderbank vergeben. Je nach Gebäude und Antragsteller kann eins der drei Programme genutzt werden: „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) oder „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299).

Förderkredit für den Neubau mit Effizienzhaus 40 – Standard

Die  Bundesregierung hat zum Jahresbeginn die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 das Effizienzhaus 55 der gesetzliche Neubaustandard. Wer neu baut, muss sich demnach an die Effizienzwerte, Wärmeschutzstandards und anlagentechnischen Vorgaben eines Effizienzhauses 55 halten. Zum 1. Januar 2025 plant die Bundesregierung die gesetzlichen Neubauanforderungen an den Effizienzhaus 40-Standard angleichen.

In Sachen Neubauförderung ist das Effizienzhaus 40 bereits das Maß aller Dinge. Gefördert werden Gebäuden mit Effizienzhaus 40 Standard, sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb. Über einen zinsgünstigen Förderkredit sollen bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit zinsgünstig finanziert werden können. Erhöhte förderfähige Kosten von bis zu 150.000 € sind für Gebäude anrechenbar, die zusätzlich die Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen.

Das Effizienzhaus 40 im Sinne eines „Klimafreundlichen Wohngebäudes“ basiert auf folgende Charakteristika:

  • niedrige CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus
  • eine hohen Energieeffizienz durch bauliche Maßnahmen
    (hohe Dämmstandards von der Bodenplatte bis hin zum Dach)
  • eine hohe Energieeffizienz anlagentechnischer Maßnahmen und die Einbindung erneuerbarer Energien
  • Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse dürfen nicht verbaut werden.

Förderantrag mit einem Energieeffizienz-Experten stellen

Nach Bundesbauministerin Klara Geywitz:„Mit diesem jährlich 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.“

Der Förderantrag – als Fluch oder Segen im schon komplizierten Planungsprozess? Um sich die 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro zinsgünstig finanziertes Baubudget zu sichern, muss die Förderung rechtzeitig beantragt und ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden

Bereits vor Beginn des Vorhabens muss der Kredit beantragt werden und damit bevor ein der Ausführung zum Bauvorhaben zuzurechnender Lieferungs- oder Leistungsvertrags geschlossen wird. Planungs- und Beratungsleistungen, die für die Planung vor Start der Bauarbeiten notwendig sind, können auch vorher beauftragt und genutzt werden.

Die Vergabe der Kredite wird analog den bestehenden BEG-Förderkredite erfolgen. Das heißt: Der Förderkredit wird über eine Hausbank beantragt und zwar auf Basis der notwendigen Zuarbeit eines Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahmen zum Erreichen des Effizienzhausniveaus planen, berechnen und die Sicherstellung des energetischen Standards über die Bauphase hinweg begleiten und nachhalten muss. Nach Fertigstellung muss der Energieeffizienz-Experte gegenüber der KfW wiederum bestätigen, dass das fertige Gebäude nun auch tatsächlich dem Förderstandard eines Effizienzhauses 40 erreicht.

Eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater sind einzubeziehen, wenn die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude) beantragt werden soll. Dabei ist nach Durchführung ein QNG-Nachweis vorzulegen.

Mehr zur Neubauförderung der Bundesregierung unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffiziente-neubauten-2038426

GIH: Neubauförderung enttäuscht Energieberatende

Die Veröffentlichung der ersten Eckpunkte zum Programm ziehen auch erste Reaktionen nach Sich. Die bundesweite Interessensvertretung für Energieberaterinnen und Energieberater  (GIH) teilt zwar grundsätzlich den Ansatz, mehr Nachhaltigkeit durch ressourcenschonendes Bauen zu erreichen. Allerdings seien die angekündigten Konditionen für Bauherren wenig attraktiv: „Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, so der Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 Euro pro Wohneinheit komme man bei einem Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Assessment-Anforderung jedenfalls nicht sehr weit.

Außerdem vermisst der GIH-Bundesvorsitzende in der neuen Richtlinie den bisherigen Zuschuss von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser ist in der Richtlinie nach GIH-Lesart in den niedrigen förderfähigen Kosten des Kredits mit Zinsverbilligung integriert. „Die Weiterführung dieses Zuschusses ist äußerst wichtig, da sonst für die meisten Bauherren die KFN nicht attraktiv ist. Der Aufwand für die zusätzlichen Anforderungen wird durch die Förderung nicht abgedeckt. Somit werden wahrscheinlich weniger Neubauprojekte mit Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere bei kleinen Gebäuden – umgesetzt“, bemängelt Leppig. „Mit diesem Ansatz wird sich das für die Jahre 2022 und 2023 bereits abgeschriebene Bauziel von 400.000 neuen Wohneinheiten wohl auch 2024 nicht erreichen lassen“, so sein Fazit.

Mehr zum Statement des GIH:
https://www.gih.de/wp-content/uploads/2023/01/PM-GIH-2023-02-Neubaufoerderung-enttaeuscht-Energieberatende.pdf

Podcast des Gebäude Energieberaters mit Jürgen Leppig, GIH-Vorsitzender:
Energieberatung ist mehr als Fördermittelbeschaffung

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