Osterpaket bleit bei Förderung für Energieeffizienz noch unklar

Mit dem angekündigten Entlastungspaket kommen einige grundlegende Änderungen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betreffen.
Gebäudeenergiegesetz - das gilt für Bauherren
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Die Bundesregierung startet in einer breit angelegten Kampagne Maßnahmen für Bürger und für die Wirtschaft. Alle enthaltenen Punkte zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Zudem will die Regierung Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung und auch für Antragsteller der staatlichen Modernisierungsprogramme herstellen. Die Programmgestaltung und deren Finanzierung sollen sichergestellt und Förderstopps wenn möglichst vermieden werden.

Das am 6. April vorgestellte Osterpaket umfasst rund 600 Seiten mit Gesetzesänderungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen sind im Rahmen des Sommerpakets angekündigt. Im Mittelpunkt steht die Stromerzeugung Deutschlands und das Ziel Strom bis 2035 komplett aus erneuerbaren Energien, vor allem mit Wind- und Solarenergie zu erzeugen. Allerdings gibt es für Hauseigentümer und Lösungen zum Eigenstrom oder Mieterstrom wenige Anreize. Für den Gebäudebereich werden vor allem Maßnahmen zur Wärmeversorgung und den Heizungsbereich formuliert. Der Nabu resümiert: „Bei aller Ambition lässt das Gesetzespaket Energieeinsparungs- und Energieeffizenzpotenziale ungenutzt.“

Das ist im Entlastungspaket für den Gebäudebereich vorgesehen:

  • Der Effizienzhaus-Standard 55 soll im Neubau verbindlich festgeschrieben werden, geplant ab 1. Januar 2023 in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Besonders ineffiziente Bestandsgebäude sollen vorrangig saniert werden, das fordern auch die EU-Vorgaben.
  • Geprüft wird die Einführung einer Teilwarmmiete mit besonderen Vorkehrungen für Mieter, deren Wohnungen die Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen.
  • Neu eingebaute Heizung sollen zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, geplant ab 1. Januar 2024.
  • Vor allem Immobilieneigentümer mit über 20 Jahre alten Heizungsanlagen sollen zum Austausch motiviert werden. Eine groß angelegte Wärmepumpen-Offensive bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten soll Bewegung ins Modernisierungs-Geschehen bringen.
  • Im Bereich der Fernwärmeversorgung soll ein Anteil von mindestens 50 % klimaneutraler Wärme erreichen werden, geplant ab 2030.
  • Flächendeckend soll die kommunale Wärmeplanung eingeführt werden. Jede Kommune entwickelt so abhängig von der jeweiligen Situation und den Gegebenheiten vor Ort ihren eigenen Weg hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung.

https://www.haustec.de/management/markt/entlastungspaket-was-sich-bei-beg-und-geg-aendern-soll

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