Bessere Neubau-Förderung in 2020

KfW erhöht Kredit und Tilgungszuschuss

KfW-Bildarchiv Thomas Klewar

Für den Neubau oder Kauf eines Wohnhauses als KfW-Effizienzhaus kann ein Förderkredit im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Bauen“ beantragt werden. Die gute Nachricht für Bauherren zum Jahresbeginn 2020: Die Konditionen der staatlichen Förderung verbessern sich ab 24.01.2020.

Das heißt konkret: Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro je Wohnung. Und auch der Tilgungszuschuss erhöht sich um 10 Prozent. Der Tilgungszuschuss ist eine Art Teilschuldenerlass und wird von der Rückzahlung erlassen, wenn die Förder- und Energiestandards eingehalten werden.

Beim Neubau eines KfW-Effizienzhauses 40 können so beispielsweise bis zu 120.000 Euro der Baukosten über den KfW-Kredit zu derzeit 0,75 Prozent mit der Zinsbindung von 10 Jahren finanziert werden. Nach Abzug des Tilgungszuschusses von 20 Prozent (bis zu 24.000 Euro) müssen davon allerdings nur 96.000 Euro tatsächlich getilgt werden. Der Abzug wirkt sich positiv auf die monatlichen Raten und die Laufzeit des Kredits auf.

  • KfW-Effizienzhaus 55
    max. 120.000 Euro mit 15 Prozent Tilgungszuschuss, bis zu 18.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 40
    max. 120.000 Euro mit 20 Prozent Tilgungszuschuss, bis zu 24.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus
    max. 120.000 Euro mit 25 Prozent Tilgungszuschuss, bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit

So nutzen Sie den KfW-Kredit

Schritt eins: Ein für die Förderprogramme des Bundes gelisteter Energieberater berechnet, welcher der drei KfW-Effizienzhausstandards für Ihren Neubau möglich und realistisch ist. Er erstellt die für den Förderantrag notwendige Bestätigung zum Antrag und später auch die zur Anrechnung des Tilgungszuschusses erforderliche Bestätigung nach Durchführung.

Die KfW fördert auch den Energieberater mit einem Zuschuss von bis zu bis 4.000 Euro. Im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“.

Energieberater finden:
Energieberatersuche des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN e.V.)
https://www.energie-effizienz-experten.de/

Schritt zwei: Der KfW-Kredit für den Neubau wird von Ihrem Finanzierungspartner, i.d.R. Ihrer Bank, beantragt und auch abgewickelt. Sprechen sie die staatliche Förderung beim Beratungsgespräch Ihres Finanzierungsplans gleich mit an.

Nicht vergessen: Zusätzlich kann ein weiterer Teil der Baufinanzierung über das KfW-Wohneigentumsprogramm (weitere bis zu 100.000 Euro) finanziert werden. Auch hier läuft der Antrag über den Finanzierungsberater. Wer Kinder hat kann zudem Baukindergeld beantragen. Die 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) können innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in das neue Haus online im KfW-Zuschussportal beantragt werden.

Damit Sie sehen, wie sich die staatliche Förderung lohnt, die Zahlen zusammengefasst im Überblick:

  • Baukindergeld
    12.000 Euro Zuschuss pro Kind, 10 Jahre lang je 1.200 Euro

Ob es weitere Fördermöglichkeiten von Bundesland, Landkreis, Stadt oder Gemeinde gibt, sagt Ihnen die kostenlose Förderauskunft unter: https://foerderdata.de/foerdermittel-suche

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