Klimaschutzprogramm 2030: am Weltklimatag veröffentlicht

Diese Maßnahmen im Klimaschutzprogramm betreffen Bauherren und Hauseigentümer

Am Freitag den 20. September 2019 war Weltklimatag. Die Proteste in mehr als 2.300 Städten und in 137 Staaten umspannten die Welt. Ein globaler Klimastreik, nicht nur Jugendliche, auch Erwachsene haben diesmal mitgemacht. In ganz Deutschland waren nach Schätzungen von Fridays For Future 1,4 Millionen Menschen auf den Straßen. Die Forderung: Mehr Klimaschutz. Doch für den Klimaschutzplan der Bundesregierung hagelt es viel Kritik.

Foto: Bernd Kasper - pixelio.de

Foto: Bernd Kasper – pixelio.de

 

Denn, an genau diesem Freitag veröffentlichte die deutsche Bundesregierung ihren Klimaschutzplan 2030. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen will die Bundesregierung auch das Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen

Zum Klimaschutz-Paket schreibt Fridays For Future, die Maßnahmen seien ein „Schlag ins Gesicht aller, die in dieser Stunde zu Hunderttausenden für echten Klimaschutz auf die Straßen strömen!“ Auch die Umwelthilfe findet scharfe Worte: „Das ist kein Durchbruch, das ist ein Versagen auf ganzer Linie, was das Klimakabinett da vorgelegt hat„, teilt die Organisation mit.

Diese Maßnahmen der Regierung im Klimaschutzprogramm betreffen Bauherren und Hauseigentümer:

Wir haben zusammengefasst, was für Bauherren und Hauseigentümer im Klimaschutzplan steht. Aus dem Gebäudesektor kommen 14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen pro Jahr). Im Jahr 2030 dürfen es nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein.

Energetische Sanierung steuerlich fördern

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden und der Heizungstausch sollen ab dem 1. Januar 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Zudem ist geplant, die bestehenden KfW-Förderprogramme um 10 Prozent zu erhöhen.

Heizanlagen erneuern

In den kommenden Jahren soll es sich lohnen von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Dafür wird es eine „Austauschprämie“ mit einer 40-prozentigen Förderung geben. In Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, soll ab 2026 der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.

Mehr zum Klimaschutzplan der Bundesregierung unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz

Der Neubau wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben

Das Klimaschutzprogramm konzentriert sich im Gebäudebereich mit seinen Maßnahmen auf die Förderung eines energieeffizienten Gebäudebestandes. Bauherren müssen sich noch gedulden und abwarten, bis das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG steht. Doch auch hier gibt es noch ordentlich Klärungsbedarf. Bis Ende Juni konnte zum Referentenentwurf des GEG Stellung genommen werden. Und auch hier gibt es reichlich Kritik.

Im GEG führt der Bund das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Auslöser für das neue „große“ Gesetz war die EU-Gebäuderichtlinie im Jahr 2010, die den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten fordert: ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für privatwirtschaftliche Gebäude. Und genau dieser Niedrigstenergie-Standard für Neubauten ist Gegenstand der Diskussion.

Niedrigstenergie-Standard für Neubauten

Mit Blick auf die Anforderungen vonseiten der EU geht uns der Entwurf nicht weit genug“, bemängelt GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig. Geplant sei, die derzeitigen Effizienzanforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) unverändert als Niedrigstenergiestandard für Neubauten ins GEG zu übernehmen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die EU, deren Erwartung an ein Niedrigenergiegebäude bei keinem oder einem nur sehr geringen Energiebedarf liegt, mit einer Lösung abspeisen lässt, die in etwa dem KfW-Standard 70 gleichkommt“, wundert sich der GIH-Bundesvorsitzende mit Verweis auf mögliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

Auch das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN e.V.) kommt zu diesem Schluss: „Der wenig ambitionierte EFH55 Standard aus dem Entwurf 2017 ist aufgegeben worden (obwohl bereits heute über 50% der Neubauten im Wohngebäudebereich in diesem Standard errichtet werden) und um den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zu entsprechen wird der bisherige EnEV-Standard (2016) als zukünftiger Niedrigstenergiestandard festgelegt. Damit steht der vorliegende Entwurf des GEG im Widerspruch zum Ziel des GEG in §1:dem möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden. Der im Gesetzentwurf auf Jahre fixierte Neubaustandard mit dem Effizienzniveau von 2016 ist weit von technisch und ökonomisch realisierbaren Effizienzstandards entfernt. Das EU-Ziel Nearly-Zero-Energy wird weit verfehlt. “

Bedeutet ein leicht erreichbarer Niedrigstenergie-Standard wirklich weniger Baukosten?

Das DEN sieht das politische Agieren zum Gebäudeenergiegesetz getrieben vom Irrglauben an vermeintliche Kostenminimierung im Bauen durch Wahrung des Status Quo. Das zeuge von völliger Ignoranz der Politik, insbesondere der politischen Entscheidungsträger, gegenüber der bereits heute durch den Klimawandel entstehenden immensen volkswirtschaftlichen Schäden, insbesondere im Gebäudebereich. Vertraut die Regierung nicht mehr auf die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Planer, Architekten, des Bauhandwerks und der Industrie? Und das auf Kosten der Volkswirtschaft?

Im Endeffekt liegt es – wie stets – an jedem selbst.

Und – waren Sie am 20. September auf der Strasse?

Ich habe lange morgens nachgedacht ob ich gehe oder nicht. Die Weltuntergangsrhetorik, der Alarmismus und die teils totalitär anmutenden Äußerungen der Aktivisten von, die jedes Thema dem Klimathema nachordnen wollen, haben mich abgeschreckt. Dann dachte ich daran, was ich wohl später meinem jetzt 9 jährigem Sohn erzähle, wenn er fragt was ich gemacht habe. Ich dachte auch, dass es dieser radikalen Rhetorik wohl auch bedarf um den Attentismus in der Politik aufzusprengen. Und ich dachte auch, dass selbst wenn es nicht so ganz dramatisch kommen sollte, wie die Rhetorik glauben macht, dass es um die Umwelt nicht so gut bestellt ist, ist unumstritten. Ein Umdenken ist so oder so für uns alle wichtig. Dann bin ich mit meinem Sohn zur Demo gegangen. Unnötig zu erwähnen, dass er mächtig stolz war.

Wichtig ist, dass wir etwas tun – und zwar für den Klimaschutz und zur Erhaltung unseres Lebensraumes. Und als Bauherr hat man die Möglichkeit, mit dem Bau seines Hauses, also einem zugegeben großen Lebensschritt, über Jahre hinweg aktiv und maßgeblich zum Klimaschutz beizutragen. Jeder Bauherr kann im Rahmen der Gesetze und Regelungen sowie seines finanziellen Spielraums selbst entscheiden, wie umweltfreundlich er baut. Dabei sollten allerdings nicht nur die Investitionskosten für die Errichtung ins Auge gefasst werden. Klar, „grün“ muss man sich erst einmal leisten können. Doch man kann heute bereits nach den Standards bauen, die ohnehin in Zukunft gefordert werden. Dann erspart man sich oder seinen Kindern das teure Nachrüsten und vor allem, den Wertverlust, den ein Haus auf niedrigem energetischen Standard zwangsläufig noch mehr haben wird, als das jetzt bereits der Fall ist.

Klimaschutz beim Hausbau ist einfacher als man denkt

Mehr Klimaschutz auf der Baustelle fordert auch das DEN e.V. (Deutsches Energieberater Netzwerk): „Aufgrund langer Lebenszyklen und der hohen Veränderungsträgheit, sollten zukunftsfähige energetische Standards umgesetzt werden, damit nicht die heutigen Neubaustandards vorzeitig zu energetischen Sanierungsfällen werden.“

Sich mit dem Thema Klimaschutz und Energieeffizienz im Rahmen der Hausplanung zu befassen, lohnt sich also allemal. Und vermeintlich belanglose Entscheidungen, wie etwa eine bessere Dämmung der Bodenplatte, trifft man nur einmal im „Hausleben“, ermöglicht sich damit allerdings Planungs-Spielräume, zum Beispiel einer dadurch kleiner und günstiger ausfallende Heizanlage. Damit lassen sich auch die zukünftig anfallenden Instanthaltungskosten der Heizung drastisch senken. Dämmung ist nahezu wartungsfrei.

Anderes Beispiel: Die Entscheidung für ein Gründach. Weil es schick aussieht oder gerade im Trend ist? Warum nicht! Denn auch hier greifen Bauen und Klimaschutz perfekt ineinander. Weil Gründächer Insekten und Vögeln wieder Platz zum Leben geben und auch dem Menschen naturnahe Freiräume in der Stadt erlauben. Weil Dachbegrünung Regenwasser zurückhalten, die Kanalisation entlasten und so die eigenen Regenwassergebühren senken kann. Weil das Gründach Energie einspart und die Lebensdauer der Dachabdichtung um ein Vielfaches verlängert, wenn man die Dämmung oberhalb der Dachabdichtung anbringt (Umkehrdachmethode heisst der neue Trend im Gründach), weil es den notwendigen Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten halbiert.

Mit einigen Tricks lässt sich also ziemlich kostenneutral für einen höheren energetischen Standard sorgen.

 

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