Konterkariert der neue GEG-Entwurf die Klimaziele?

Wie sinnvoll ist die Innovationsklausel für Quartiere im Gebäudeenergiegesetz?

Foto: Bernd Kasper - pixelio.de

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Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) hat dazu eine klare Meinung. In seiner Pressemitteilung verweist der Verband auf vorliegende Daten und Fakten des FIW München (Forschungsinstitut für Wärmeschutz). Diese Berechnungen zeigen, dass durch die Innovationsklausel im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes mit bis zu 20 Prozent mehr CO2-Emissionen im Quartier gerechnet werden muss. Dies widerspricht den Klimaschutzzielen der Bundesregierung immens.

Der Gebäudesektor spielt eine wesentliche Rolle für die Klimaschutzziele, Gebäude sind für 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Dabei haben nach aktueller Schätzung deutlich über 60 Prozent der Gebäude einen unzureichenden energetischen Standard.
Quartiersansätze werden schon seit Längerem verfolgt. Besonders bei der Wärmeversorgung mit Heizenergie lassen sich etwa durch Nahwärmekonzepte maßgebliche Energieeffizienzsteigerungen gegenüber einzeln beheizten Häusern erreichen. Doch lässt sich das auch auf Dämmstandards verschiedenster, benachbarter Einzelgebäude übertragen? Kann ein sehr gut gedämmtes Haus die Energie für umstehende Häuser wirklich mit einsparen?

Bisherige, staatlich geförderte Quartierskonzepte zeigen, dass es selbst in einem großen Mehrfamilienhaus schwierig ist, in Bezug auf Verbesserungen der Gebäudehülle auf einen Nenner zu kommen. Die Hauptarbeit von Quartiersmanagern ist es wohl, Überzeugungsarbeit zu leisten. Verschiedenste energetische Baustandards der Einzelgebäude als Ausgangspunkt, unterschiedliche Eigentumsverhältnisse von Wohnungen und Gebäuden bringen sowohl unterschiedliche Bedürfnisse für oder gegen die Handlungsbereitschaft als auch ungleiche Investitionserfordernisse mit sich.

Das sagt die Innovationsklausel

Der BuVEG erklärt: Nach der sogenannten Innovationsklausel (Paragraf 103) kann ein Quartier aus mehreren Gebäuden bei einer Sanierung gemeinsam die Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Das heißt konkret bei einem Beispiel von zehn Gebäuden: Wird ein Gebäude im Quartier energieeffizient modernisiert, reicht für die restlichen neun Gebäude ein erheblich niedrigerer Standard für die Gebäudehülle aus – mit Abschwächungen von bis zu 40 Prozent.

Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW München), dem aus umgesetzten Sanierungsvorhaben konkrete Daten vorliegen, hat errechnet, dass bei der Sanierung eines solchen Quartiers aus Ein-/Zweifamilienhäusern über 20 Prozent mehr CO2 emittiert werden würden, als bei einer Sanierung aller Gebäude nach Energieeinsparverordnung (EnEV).

Prof. Dr. Andreas Holm vom FIW München dazu:
„Mit Blick auf 2050 ist es fahrlässig, solche Regelungen in einem Gesetz zu verankern. Das dient vielleicht der kostengünstigen Sanierung, aber weder den Mietern, die einen schlechten energetischen Standard bei einer Erhöhung der Energiepreise sofort zu spüren bekommen, noch dem Klima. Gebäude, die jetzt mehr schlecht als recht saniert werden, sind nicht zukunftsfähig und erst recht nicht klimaneutral bis 2050.“

 

„Die Aufweichung der bisherigen Effizienzanforderungen in der Innovationsklausel ist ein Schritt in die falsche Richtung und gefährdet die Erfüllung der Klimaziele. So werden Strafzahlungen Deutschlands immer wahrscheinlicher. Und was daran innovativ sein soll, erschließt sich mir nicht“, so Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG).

Der BuVEG rät dringend dazu: Ohne eine deutliche Anhebung der Sanierungsrate und der Sanierungstiefe bei Bestandsgebäuden werden die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht eingehalten werden können. Das Gebäudeenergiegesetz muss in diesem Punkt dringend nachgebessert werden.

Hier kann die Kurzstudie des FIW München eingesehen werden: https://buveg.de/politik/#studien

 

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