Erster Honig vom Gründach der Umweltbehörde

Hamburg wirbt mit Zuschüssen für mehr Dachgärten in der Stadt

Insgesamt 35 Kilogramm Honig produzierten die im Mai letzten Jahres auf das Gründach der Umweltbehörde in Wilhelmsburg gesetzten vier Bienenvölker mit über 200.000 fleißigen Bienchen. „Echt amtlich“ heißt der Honig und ist in 250-Gramm-Gläser abgepackt. Mit „Wilhelmsburger Inselgold“ weist das Etikett treffend auf seine Herkunft hin. Diese Menge reicht zwar nicht zum Verkauf, zeigt aber die Vielfältigkeit der Hamburger Gründachstrategie.

Honig-Verkostung auf dem Dach der Umweltbehörde. Umweltsenator Jens Kerstan und der Hamburger Imker Peter Hornberger überzeugten sich von der Qualität des Honigs. (Bild: BUE)

Honig-Verkostung auf dem Dach der Umweltbehörde. Umweltsenator Jens Kerstan und Imker Peter Hornberger überzeugten sich von der Qualität des Honigs  (Bild: BUE)

Mit der Aktion wollte Umweltsenator Jens Kerstan auch für Dachgärten in der Stadt werben. „Sie machen das Leben in unserer Stadt lebenswerter, verbessern  das Klima und sie stellen für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge eine wichtige Nahrungsquelle dar.

Attraktive Förderbedingungen

In Hamburg gelten seit August 2015 attraktivere Förderbedingungen für den Bau von Gründächern. Private Hauseigentümer mit einer bepflanzbaren Dachfläche von maximal 100 Quadratmetern profitieren von einer 40-prozentigen Förderung beim Bau eines Gründachs.

Umweltsenator Jens Kerstan:
„Unser Ziel ist es, 100 Hektar zusätzliche Dachflächen bis 2020 zu bepflanzen. Ein Gründach bietet viele Vorteile: Es wertet ein Gebäude optisch und ökologisch auf, bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere, verbessert das Stadt- und Gebäudeklima – und die Besitzer sparen 50 Prozent der Regenwasserabgabe. Mit der Förderung von freiwilligen Dachbegrünungen setzen wir besondere Anreize für Eigentümer, damit diese sich für ein Gründach entscheiden.“

Für private Eigentümer, die sich für ein Gründach zwischen 20 und 100 Quadratmeter Größe entscheiden, gibt es einen einmaligen Zuschuss von pauschal 40 Prozent der Herstellungskosten für die Dachbegrünung, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Grundförderung besteht aus einem Sockelbetrag von 6 Euro je Quadratmeter Vegetationsfläche zuzüglich 1 Euro pro Zentimeter und Quadratmeter Substrat (Bodenschicht) bis maximal 50 Zentimeter Höhe.

Ein Rechenbeispiel gefällig?

Wie ein Rechenbeispiel zeigt, können weitere Zuschläge hinzukommen. Bei einem 12 Zentimeter starken Gründachaufbau steigt der Förderbetrag von 12 auf 18 Euro pro Quadratmeter. Ein Gebäudeeigentümer erhält damit für ein 300 Quadratmeter Extensivgründach bei geschätzten Herstellungskosten von 35 Euro pro Quadratmeter einen Zuschuss von 5.400 statt 3.600 Euro, bei Herstellungskosten von 10.500 Euro. Die Förderung erhalten ausschließlich Eigentümer, die ihr Dach freiwillig begrünen, also ohne rechtliche Auflage. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro je Gebäude.

Auf die Dächer – fertig – grün!

Die Hamburger Gründachstrategie geht weit über die reine Förderung hinaus. Durch Informationen und Beratung ebnet Hamburg seinen Hauseigentümern den einfachen Weg zum Gründach. Ob technischer Aufbau einer Dachbegrünung oder bautechnische Grundlagen, man erfährt quasi alles, um sein Dach nachhaltig zu begrünen. So sind neben der Tragfähigkeit auch der Aufbau und das Material der Dachkonstruktion entscheidend bei der Eignung für ein Gründach. Vor allem darf Feuchtigkeit keine Schäden in der Konstruktion oder in der Dämmung hinterlassen. Hier hat sich der Aufbau zum Beispiel als Umkehrdach bewährt, bei dem die wasserfeste und robuste Dämmung über statt wie sonst unter der Abdichtung liegt. Das hat zudem den Vorteil, dass dadurch die empfindliche Dachhaut geschützt wird. Die Lebensdauer des Umkehrdaches gegenüber einem konventionellen Gründach verdoppelt sich so auf 40 Jahre, was enorme Kosten spart.

 

Gründachstrategie-Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung BUE, Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung, Hamburg

Gründachstrategie-Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung BUE, Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung, Hamburg

Auf extensiv begrünten Dachflächen kann sogar eine eigene „Hamburger Naturdach-Mischung“ angepflanzt werden. Dazu hat die Umweltbehörde gemeinsam mit dem NABU und dem Verein Deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten (VWW e.V.) eine Pflanzliste mit regionalen Arten für Gründächer entwickelt: die „Hamburger Naturdach-Mischung“, die jetzt auch zum Teil den Geschmack des „amtlichen“ Honigs prägt.

Weiterlesen:
Die genauen Bedingungen erklärt die „Förderrichtlinie für die Herstellung von Dachbegrünung auf Gebäuden“ unter www.ifbhh.de/gruendachfoerderung.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) berät bei allen Fragen zur Förderung und begleitet das Antragsverfahren.

 

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