Die Vision Hamburg`s: Neubauten und geeignete Flachdachsanierungen über 100 m² mit grünen Dächern (Intensiv oder Extensiv) zu versehen. Mindestens 70 % der Neubauten mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern und geeigneten Flachdachsanierungen werden begrünt, davon sind 20 % für Bewohner oder Beschäftige als Freiräume nutzbar.
Bis Dezember 2024 können Grundeigentümer Zuschüsse für den Bau von Gründächern und nun auch für Grüne Fassaden beantragen. Ausgezahlt werden diese Mittel über die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Seit 1. Juni 2020 fördert die Umweltbehörde auch Eigentümer, die eine begrünte Pergola, vertikale Gärten oder Fassadengrün anlegen. 40 Prozent der Kosten, maximal 100.000 Euro können Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten.